AGB´s


I. Allgemeines

1. Die folgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 
"Lichtbilder" im Sinne dieser AGB. (Negativ, Dia-Positiv, Papierbilder, Standbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


II. Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern des Urheberrechtsgesetzes zu. 
Die Bilder vom Fotografen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht anders angegeben - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes iS vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 
7. Die RAW Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der RAW Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderten Vereinbarung.

8. Der Fotograf hat das Recht die Lichtbilder zu Werbezwecken zu verwenden.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder als Stundensatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. 
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht mindestens 14 (in vierzehn) Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch einen Teil der Geschäftsführung.
3. Bis zur sicheren Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine eindeutigen Weisungen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Aufnahmeproduktion Sonderwünsche,  hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf zeigt den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der ausfälligen Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen haben. Für Schäden an einem Aufnahmeobjekt, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Negative oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
2 Der Fotograf verwahrt die Raw Datein mit Sorgfalt. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese zu archivieren.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


V. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge und außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Verträge

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zB Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei der ersten Teillieferung. 1 oder Artikel 246b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Name und genaue Anschrift des Fotografen: siehe Impressum

 

Widerrufsfolgen: Im Falle eines gültigenamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggfs. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung zurückgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware genau so ist. Sie können die Pflicht zum Wertersatz für die Bestimmung der gebietsmäßigen Ingebrauchnahme der Sache verwenden. Die Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch die Kosten der Rücksendung tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Wichtige Hinweise:

1. Vertrag zur Erbringung der Dienstleistungen

Ihre Erlaubnis zur Erbringung Ihrer Dienstleistung wird Ihren Wünschen entsprechen, wenn Ihre Leistung erbracht wird. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis des Widerspruchsrechts.

Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit Ihren Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten rechnen müssen. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.

2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in gewerblichen oder selbständigen Arbeitsverhältnis stehen.

3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Lieferung von Waren ist.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 


VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er alle und die Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht sind.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, die nicht ausgewählten Lichtbildern innerhalb einer Woche zur Verfügung stehen. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder
2. Überlässt der Fotograf Bilder aus seinem Archiv. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist. Bei einem Verlust oder einem Film, der eine Möglichkeit hat, der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 Euro für jedes Original und 200 Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht auf die Schadenspauschale entfällt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. für die Durchführung des Auftrages vorgesehen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart wird, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass die Fotografen keinen Schaden entstehen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr bestimmte personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle Informationen zu vertraulich zu behandeln.


IX. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.


X. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihrer Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Manipulation durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und die Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8UrhG. 
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die digitalen Bilder des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch zu verbinden. 
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung von Bildern, insbesondere von Bildern von Bildern, Bildern und Bildern eindeutig identifizierbar ist. 
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung von Lichtbildern zu beauftragen, wenn ein solcher Auftrag erteilt wird. Er stellt den Fotografen von allen vor


XI. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnliche Datenträgern und dem Auftraggeber gestattet. 
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe von Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind. 
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, der Fotograf auf elektronischem Weg hergestellt hat. 
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet die Bilder eines Kunden länger als 30 Tage zu archiveren. 
5. Wünscht der Auftraggeber, stehen die vereinigten und besonderen zu vergüten zur Verfügung. 
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt? 
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


XII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart